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Ausnahmeregelung für Wohnmobile in Umweltzonen |
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Geschrieben von: Wilfried Leske
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Mittwoch, den 21. September 2011 um 12:26 Uhr |
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Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner neuesten Auflistung zur Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen (endlich) auch eine Regelung für die Besitzer älterer Wohnmobile aufgenommen.
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt auf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Zitat):
4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.
Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Den vollständigen Text findet Ihr hier auf der Webseite des Ministeriums |
Kommentare
Diejenigen, die sich ein altes WoMo nach dem Stichtag gekauft haben, sind dadurch ja nicht schlechter gestellt als vorher.
Manchmal finde ich es hier bei uns auf dem platten Lande sehr gut
Gruß
Frank
1) Leute, die hier wohnen, können sich kein altes Wohnmobil mehr kaufen (weil dann nicht vor 2008 auf den Besitzer zugelassen)
2) die Umrüstung ist meistens möglich, kostet aber enorm viel Geld.
Stellt sich also die Frage, wie realistisch diese Vorgabe ist.
Wieder mal was für reiche Leute
Endlich gibt es ein Lichtblick in der leidigen Umweltdebatte.
Wir können nur hoffen, daß die Logik und Vernuft obsiegt.
Grüsse aus dem Odenwald von
Christina und Horst