|
Vor knapp einem Jahr stellte ich hier schon einmal die Frage: Beendet die
Politik unser Hobby? Darin ging es um Pläne einer Mega-Umweltzone Ruhrgebiet,
mit Fahrverboten für nicht mit Feinstaubplaketten ausgerüstete Fahrzeuge und
möglichen Ausnahmegenehmigungen für Anwohner. Aus besonderem Anlass wird es
Zeit, mal wieder eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Mitte Februar schrieb ich wie angekündigt den
Recklinghäuser Bürgermeister, den Landrat und die Kreistagsfraktionen an. In
gleich lautenden Schreiben bekundete ich zunächst die grundsätzliche
Notwendigkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, hielt die vorgeschlagene
Umweltzone Ruhrgebiet aber für überzogen. Ich schilderte meine persönliche
Situation mit dem Hobby 600, die gerade erst erfolgte Steuererhöhung um 148%
und die technisch nicht mögliche Nachrüstung mit Filtern. Ich bat meine /
unsere Volksvertreter, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten nur für eine
regionale Umweltzone auszusprechen, wenn für Anwohner Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden!
Die Reaktion der
Kreistagsfraktionen war fast Null. Lediglich der Fraktionschef der FDP rief
mich sonntagmittags auf dem Sportplatz an und wollte mir mitteilen, dass das
doch alles aus Brüssel käme und man damit auch nicht einverstanden sei. Auf
meine Bitte, mich doch am Montag zurückzurufen oder mir eine schriftliche
Antwort zu schicken, da ich gerade beim Fußball sei, folgte dann keine Reaktion
mehr.
Dafür antwortete mir
unser Bürgermeister knapp sechs Wochen nach erhalt des Schreibens. Tenor der
Antwort:
für eine Umweltzone ist nicht vorrangig die Kommune
zuständig. Die Bezirksregierung (hier Münster) erstellen Luftreinhalte- oder
Aktionspläne. Erst auf dieser Grundlage kann eine Umweltzone eingerichtet
werden. Und nach Auskunft der Bezirksregierung gibt es derzeit keine
Betroffenheit der Stadt Recklinghausen, d.h. es wird absehbar keine Umweltzone
geben.
Mein gedanklicher
Kommentar zu dem Schreiben war: die wissen auch nicht, was Sache ist!
Die Antwort des
Landrats kam dann noch etwas später, war dafür dann aber auch konkreter.
Zunächst bestätigte
man mir, was ich eh schon wusste, nämlich das es für mein Fahrzeug definitiv
keine Plakette geben wird. Er teilte mir mit, dass es bundesweite keine
Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuggruppen/-arten gibt; was ich auch
eh schon wusste. Zu meiner Frage nach einer Ausnahmegenehmigung für Anwohner
teilte er mir mit, dass dies „...bisher in keinem Bundesland zu
Ausnahmetatbeständen geführt haben oder absehbar führen werden".
Zu guter Letzt dann noch der Hinweis „dass dieses Thema so öffentlichkeitswirksam ist, dass Sie (ich) das
Ergebnis zu gegebener Zeit der Presse entnehmen können."
Also schau ich jetzt noch
intensiver in die Tageszeitung und harre der Dinge, die da kommen! Nicht ganz:
darüber hinaus informiere ich mich natürlich weiter. So wird man bundesweit im www.wohnmobilforum.de von anderen Usern auf dem laufenden
gehalten.
Der ADAC hat zwischenzeitlich berichet (und ich denke auch durchgesetzt), dass es für Oldtimer eine generelle bundesweite Ausnahmeregel geben wird.
Dann gibt es ja noch die
Liste der Umweltzonen des Umweltbundesamt.
Nach der dortigen Karte (Bild rechts) wird sich dann wohl demnächst die Reiseplanung vieler
Wohnmobilbesitzer richten.
{mospagebreak}
Viel interessanter sind für
mich im Moment allerdings die in den einzelnen (geplanten) Umweltzonen
geltenden Ausnahmen von Einfahrverboten. Hier ein paar Auszüge:
Berlin (Auszug)
Demnach müssen für die Erteilung
einer Einzelausnahme folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März
2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen.
- Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen
Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht
wird, d.h. Nachrüstung geht vor Ausnahme.
- Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes
Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung.
- Eine Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone
ist unbedingt notwendig. Dies ist z.B. der Fall, wenn öffentliche
Verkehrsmittel aufgrund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger
Arbeitszeiten nicht genutzt werden können oder wenn das Fahrzeug aus
betrieblichen Gründen unverzichtbar ist.
Generelle Ausnahmen für Anwohner der
Umweltzone oder darin ansässige Unternehmen sind nicht vorgesehen.
Heißt für mich: Wer z.B.
seinen gebrauchten Hobby 600 nach dem 1.März 2007 gekauft hat, hat keine Chance.
Wie soll man dann noch jemandem erklären, dass man durch den Kauf eines neuen
Wohnmobil seine Existenz gefährdet? Ein Wohnmobil, das als reines Zweitfahrzeug
nur für den Urlaub „gehalten" wird, ist
doch keine Existenzgrundlage, wie zum Beispiel der einzige PKW eines Berufspendlers.
Und immer wenn ich in Urlaub fahren will, fährt keine Straßenbahn, bekomme ich
jetzt eine Ausnahme?
Würde mich also schon
interessieren, ob man mit dem Hobby 600 in Berlin als Anwohner eine Ausnahme
bekommt.
München (Auszug)
Für Bewohnerinnen und Bewohner
werden Ausnahmen erteilt, wenn
- der Wohnsitz in der Umweltzone liegt
und
- besondere Lebensumstände vorliegen.
Die Ausnahmen werden jeweils auf ein
Jahr befristet, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.
Der Nachweis dafür würde mir
allerdings auch wieder schwer fallen. Ob hierbei Gutachtergebühren anfallen
weiß ich nicht, aber Verwaltungsgebühren werden mit Sicherheit fällig werden.
Bürokratieabbau in Bayern - Herr Stoiber lässt grüßen!
Hannover (Auszug)
Ausgenommen werden im
hannoverschen Plan außerdem:
- Fahrzeuge von Bewohner/innen
der Umweltzone, wenn die Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind; bei den
Betroffenen eine soziale Härte vorliegt, die eine Fahrzeugneubeschaffung
unmöglich macht und besondere Umstände vorliegen, die die Nutzung des
bisherigen Fahrzeuges zwingend erforderlich machen.
Darüber hinaus wird
die Landeshauptstadt auf Antrag nach Einzelfallprüfung weitere
Ausnahmegenehmigungen in Fällen erteilen, in denen das Fahrverbot in keinem
angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden für Kfz-Besitzer steht -
und dies großzügig in der Startphase der Regelung.
Bei allen anderen, sich in
Planung befindenden Umweltzonen habe ich allerdings noch keine Ausnahmen für
Anwohner gefunden. Kann heißen: es gibt keine oder man ist noch nicht soweit.
Warten wir es ab und hoffen,
dass es keine Mega-Umweltzone Ruhrgebiet gibt und unser Wohnort auch nicht
Bestandteil einer örtlichen Umweltzone wird! Sonst heißt es nur entsorgen oder das Wohnmobil zehn Jahre "in die Ecke " stellen und dann mit H-Kennzeichen wieder zulassen - oder in den Osten verkaufen.
Auf jedenfall hätte die Politik dann eines erreicht: Sie hätte unser Hobby beendet!
<
|